Die Grunderwerbsteuer – wie der Staat verdient

Die Grunderwerbsteuer (GrESt).

In 2018 stiegen die Einnahmen durch die GrESt auf fast 14,1 Milliarden Euro. Dies bedeutet einen Anstieg um sieben Prozent gegenüber 2017.

Die Grunderwerbsteuereinnahmen haben sich seit 2010 fast verdreifacht.

Von 1997 bis zum 31. August 2006 betrug die GrESt bundesweit 3,5 % des Kaufpreises. Seit 2006 erhöhen die Länder ihre Steuern. Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen.

Eigentlich erhoffte sich der Gesetzgeber, dass die Länder sich gegenseitig unterbieten und die Steuern absenken würden, um Käufer anzulocken. Leider ist genau das Gegenteil passiert. Als einzige haben Bayern und Sachsen den früher bundeseinheitlichen Satz von 3,5 Prozent beibehalten. Andere Länder, wie Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen, erhöhten auf bis zu 6,5 Prozent. Höhere GrESt erhöhen die Kaufnebenkosten enorm. Das ist Geld, welches bei der Finanzierung fehlt und auch für einen dauerhaft niedrigeren Zinssatz sorgen könnte. Verbände der Immobilienwirtschaft, Ökonomen und Verbraucherschützer sind unbedingt für eine Absenkung.

GrESt Stand 01.01.2020

Bayern 3,50%
Sachsen 3,50%
Hamburg 4,50%
Bremen 5,00%
Mecklenburg-Vorpommern 6,00%
Niedersachsen5,00%
Rheinland-Pfalz 5,00%
Sachsen-Anhalt 5,00%
Baden-Württemberg 5,00%
Berlin 6,00%
Hessen 6,00%
Brandenburg 6,50%
Nordrhein-Westfalen 6,50%
Saarland 6,50%
Schleswig-Holstein 6,50%
Thüringen 6,50%

Antrag