Die Grundschuld: Das Fundament Ihrer Immobilienfinanzierung einfach erklärt

Wenn Sie eine Immobilie finanzieren, begegnet Ihnen unweigerlich der Begriff der Grundschuld. Doch was genau verbirgt sich dahinter und welche Bedeutung hat sie für Ihre Immobilienfinanzierung? Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären Ihnen die wichtigsten Aspekte verständlich.

Was ist die Grundschuld?

Die Grundschuld ist ein sogenanntes dingliches Recht, das im Grundbuch einer Immobilie eingetragen wird und dem Kreditgeber (meist eine Bank) als Sicherheit für ein Darlehen dient. Sie ist ein Versprechen, dass der Eigentümer im Falle von Zahlungsschwierigkeiten die Zwangsvollstreckung in die Immobilie dulden und die Verwertung akzeptieren wird, damit der Kreditgeber seine Forderungen begleichen kann.

Die wichtigsten Merkmale der Grundschuld:

·      Sicherheit für den Kreditgeber: Die Grundschuld räumt der Bank ein vorrangiges Recht ein, sich aus dem Verkaufserlös der Immobilie zu befriedigen, falls der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

·      Abstraktheit: Die Grundschuld ist abstrakt, das bedeutet, ihre Gültigkeit ist unabhängig vom zugrunde liegenden Darlehensvertrag. Auch wenn das Darlehen bereits zurückgezahlt wurde, bleibt die Grundschuld zunächst im Grundbuch bestehen.

·      Übertragbarkeit: Die Grundschuld kann auf einen anderen Kreditgeber übertragen werden, beispielsweise bei einer Umschuldung.

·      Keine automatische Tilgung: Anders als bei einer Hypothek, bei der die Forderung direkt an das Darlehen gekoppelt ist und mit dessen Tilgung automatisch reduziert wird, bleibt die Grundschuld in voller Höhe bestehen, bis sie aktiv gelöscht wird.

Die Grundschuld im Finanzierungsprozess:

·      Bewilligung des Darlehens: Nachdem Ihre Finanzierung von der Bank genehmigt wurde, wird die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch vereinbart.

·      Notartermin: Bei einem Notar wird die Grundschuldbestellungsurkunde unterzeichnet. Diese Urkunde enthält die Höhe der Grundschuld, die Zinsen (oft als sogenannte „Zinseszinsen“ formuliert, die aber nicht tatsächlich anfallen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen) und gegebenenfalls weitere Bedingungen.

·      Eintragung im Grundbuch: Der Notar veranlasst die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch der Immobilie. Erst mit dieser Eintragung ist die Sicherheit für die Bank rechtskräftig.

 Auszahlung des Darlehens: Nach erfolgter Eintragung der Grundschuld zahlt die Bank in der Regel das Darlehen aus.

Was passiert nach der Rückzahlung des Darlehens?

Nachdem Sie Ihr Immobiliendarlehen vollständig zurückgezahlt haben, haben Sie folgende Möglichkeiten bezüglich der Grundschuld:

·      Löschung der Grundschuld: Sie können die Löschung der Grundschuld im Grundbuch beantragen. Hierfür benötigen Sie die Löschungsbewilligung der Bank und die Unterschrift des Notars. Die Löschung verursacht Kosten (Notar- und Grundbuchgebühren).

·      Belassen der Grundschuld: Sie können die Grundschuld auch im Grundbuch belassen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie in Zukunft möglicherweise erneut ein Darlehen für die Immobilie aufnehmen möchten. Die bestehende Grundschuld kann dann als Sicherheit dienen und unter Umständen Kosten für eine erneute Eintragung sparen.

Die Grundschuld: Ein wichtiger Baustein Ihrer Finanzierung

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