Kaufnebenkosten im Blick

Die Kaufnebenkosten bei der Immobilienfinanzierung sind die zusätzlichen Kosten, die beim Kauf einer Immobilie neben dem reinen Kaufpreis anfallen. Diese Kosten sind nicht unerheblich und sollten bei der Finanzierungsplanung unbedingt berücksichtigt werden. Sie können je nach Bundesland und individueller Situation variieren, machen aber in der Regel einen bedeutenden Teil der Gesamtkosten aus.
Zu den typischen Kaufnebenkosten gehören:
1. Grunderwerbsteuer: Dies ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Grundstücken und Immobilien erhoben wird. Die Höhe der Grunderwerbsteuer wird vom jeweiligen Bundesland festgelegt und liegt aktuell zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
2. Notar- und Gerichtskosten (Grundbuchkosten): Diese Kosten fallen für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch an. Sie belaufen sich in der Regel auf etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises.
3. Maklerprovision: Wenn ein Immobilienmakler am Kauf beteiligt ist, fällt eine Provision an. Die Höhe der Maklerprovision ist seit einer Gesetzesänderung im Dezember 2020 zwischen Käufer und Verkäufer zu teilen, wobei es verschiedene Modelle der Aufteilung gibt. Die Provision beträgt in der Regel zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises (inkl. Mehrwertsteuer) und wird üblicherweise je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen.
Es ist wichtig die Kaufnebenkosten bei der Planung der Immobilienfinanzierung zu berücksichtigen. Eine Faustregel besagt, dass die Kaufnebenkosten etwa 10 % bis 15 % des Kaufpreises betragen können. Werden diese Kosten bei der Finanzierungsplanung nicht ausreichend berücksichtigt, kann es zu einer Finanzierungslücke kommen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die im jeweiligen Bundesland anfallenden Kaufnebenkosten zu informieren und diese in die Budgetplanung für den Immobilienkauf einzubeziehen.