Zwangsversteigerung verhindern
Zwangsversteigerung verhindern
Sie haben von Ihrem derzeitigen Finanzierungspartner die Kündigung Ihres Immobiliendarlehens erhalten und Ihnen droht somit die Zwangsversteigerung? Sie möchten nun Ihre Immobilie retten?
Hier heißt es möglichst schnell zu handeln, denn dann können Sie den Verlust Ihrer Immobilie mit einer Umschuldung wahrscheinlich noch abwenden.
Umschuldung aller bestehenden Forderungen
Ablösung gekündigter Immobilienkredite
Ablösung der Forderungen von Inkassounternehmen oder Gerichtsvollziehern
Ausgleich negativer Schufa-Einträge
Ausgleich teurer Ratenkredite, Girokonten und Kreditkarten
zusätzlich bis zu 50% vom Kaufpreis als Sanierungsmittel finanzierbar
Arbeitnehmer mit Festanstellung sowie Rentner und Pensionäre
keine Selbständige / Freiberufler
eigengenutzte Immobilie
Die Abwicklung spezieller oder schwieriger Finanzierungen sind unser Markenzeichen.
Bis 350.000 Euro Finanzierungsvolumen
Rufen Sie uns jetzt an, und wir helfen Ihnen, Ihre Zwangsvollstreckung abzuwenden!
Eine Immobilienrettung ist mit einer Umschuldung oft machbar
Viele Menschen geraten oft unverschuldet in eine finanzielle Schieflage. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Verlust des Arbeitsplatzes, Kurzarbeit, Krankheit, Haftung aus Bürgschaften oder die Trennung von Paaren. Ein Auslöser kann auch sein, dass Sie in der Vergangenheit zu viele Ratenkredite aufgenommen haben oder zu viele Kreditkarten belastet wurden. Oft werden heutzutage bereits Dinge des täglichen Bedarfs auf Raten gekauft. Die monatlichen Verbindlichkeiten wachsen einem schnell über den Kopf und es kommt zum schlimmsten finanziellen Desaster: Der Zwangsversteigerung!
In den meisten Fällen führt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers oder unbezahlte Hypothekenraten zu einer Kündigung Ihrer Immobilienfinanzierung. Bei einem notleidenden Kredit, durch unbezahlte Raten oder einem bereits gekündigtem Vertragsverhältnis wird die Bank kurzfristig versuchen, Ihr Haus bzw. Ihre Eigentumswohnung versteigern zu lassen.
Unter bestimmten Umständen lässt sich eine Zwangsversteigerung jedoch abwenden. Wer als Immobilieneigentümer frühzeitig die Alarmzeichen sieht und schnell handelt, kann die Zwangsversteigerung oft noch durch eine Umschuldung über uns verhindern.
Eine Zwangsversteigerung abwenden, obwohl der Termin schon steht?
Selbst wenn der Termin zur Zwangsversteigerung bereits fest steht, ist es noch nicht zu spät. Hier gilt umso mehr, sofort zu handeln. Besonders bei schlechter Bonität, Schufaeinträgen oder einer Sicherungshypothek im Grundbuch. Durch unsere Hilfe kommen Sie mit möglichen Finanzierungspartnern wieder auf Augenhöhe. Dadurch erreichen wir auch in schwierigen Fällen eine Lösung mit fairen Konditionen!
Wir helfen Ihnen nicht nur schnell und ohne Vorkosten bei der Abwehr der Zwangsversteigerung, sondern können auch weitere Gläubiger mit in die Finanzierung einbeziehen und so bestehende Verbindlichkeiten ablösen. Dadurch erreichen wir oftmals eine Ratenentlastung und Sie haben nur noch einen Finanzierungspartner und eine Rate.
Auch bei einer negativen Schufaauskunft ist eine Finanzierung noch möglich. Wir prüfen diese dann für Sie und würden die noch offenen Beträge bei den Gläubigern bzw. Inkassounternehmen oder Gerichtsvollziehern durch die Ablösung ausgleichen. Somit sorgen wir mittelfristig dafür, dass Ihre Schufaauskunft sich wieder erholt sowie der Schufascore sich verbessert. Dadurch wären Sie dann nach ca. 3 Jahren (bis die Schufa alle Negativmerkmale gelöscht hat) endlich wieder ein gern gesehener Kunde bei Ihren Bankpartnern.
Zögern Sie nicht und nehmen noch heute unverbindlich Kontakt mit uns auf.
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FAQ Zwangsversteigerung
Was ist eine Zwangsversteigerung
Die Zwangsversteigerung stellt ein Vollstreckungsverfahren dar. Im Rahmen dieses Verfahren wird die Verwertung einer Sache durch eine Versteigerung realisiert. Mit dem hierbei generierten Erlös wird der jeweilige Gläubiger befriedigt. Der Paragraph 869 ZPO legt die gesetzlichen Richtlinien der Zwangsversteigerung fest.
Die Zwangsversteigerung selbst ist die Durchsetzung eines schuldrechtlichen Anspruches.
Ihr Zweck ist es, eine bestehende Geldforderung in das Vermögen des Schuldners durchzusetzen. Das Vermögen kann dabei eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück samt Aufbauten umfassen, sowie ebenfalls Erbbaurechte oder Teileigentum. Bewegliche Gegenstände, wie Fahrzeuge, Elektronikartikel oder Schmuck, können ebenfalls durch eine Zwangsversteigerung verkauft werden.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hierzu Fragen haben!
Warum kommt es zu einer Zwangsversteigerung
Zu einer Zwangsversteigerung kann es in allen Fällen kommen, in denen die Monatsraten für eine Immobilie nicht mehr an die Bank gezahlt werden können. In diese Situation können Verbraucher durch eine plötzliche Änderung ihrer Lebensumstände geraten oder durch eine falsche Kalkulation, wegen der es zu finanziellen Engpässen kommt.
Egal, aus welchen Gründen eine Zwangsversteigerung stattfindet: Wenn die Raten für eine Wohnung oder ein Haus nicht mehr aufgebracht werden können, erfolgt kurz- oder mittelfristig die Androhung der Kündigung des Kreditvertrages durch die Bank oder das Finanzinstitut. Wenn dieser Zeitpunkt erst einmal gekommen ist, ist es sehr schwierig, die anstehende Zwangsversteigerung noch abzuwenden.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hierzu Fragen haben!
Kann ich durch Umschuldung meine monatliche Belastung verringern?
Die Frist für die Zinsbindung endet bei vielen älteren Darlehen, die schon einige Jahre bestehen, in absehbarer Zeit. Heutzutage sind die Zinsen wesentlich niedriger als in der Vergangenheit. Somit wird eine Anschlussfinanzierung häufig deutlich günstiger. Wenn die Zinsbindung erst in ein paar Jahren ausläuft, kann ein Forward-Darlehen eventuell dabei helfen, sich die günstigen Zinsen bereits heute zu sichern.
Sollte dies nicht mehr möglich sein, sprechen Sie uns an!
Wie ist der Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung?
Ein Antrag auf eine Zwangsversteigerung kommt oft durch langwieriges Bemühungen des Gläubigers zustande. Vielleicht hat der Schuldner auch bereits versucht, die drohende Zwangsmaßnahme abzuwenden. Sowohl für Betroffene als auch für Außenstehende ist der Verlauf des Verfahrens nur eingeschränkt kalkulierbar, ebenso wie seine Dauer.
Grundsätzlich gilt, dass die Immobilie laut den Richtlinien der Zwangsvollstreckung im Rahmen des unbeweglichen Vermögens zur Versteigerung freigegeben werden kann (864 ff. ZPO, § 39 WEG und Dauerwohnrecht). Aus Sicht des Gläubigers wird mit dem Verfahren der Zwangsversteigerung das Ziel verfolgt, ein Wohnungseigentum, ein grundstückgleiches Recht oder ein Grundstück im Rahmen der Immobiliarzwangsvollstreckung zu verkaufen, damit aus dem Erlös seine Forderungen und eventuell auch die weiterer Gläubiger vollkommen oder teilweise beglichen werden können. Geregelt ist der Ablauf des Verfahrens in dem ZVG, dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt.
Wie lange dauert es vom Gutachten bis zur Versteigerung?
Nachdem die Festsetzung des Verkehrswertes erfolgt ist, findet die Festlegung des Termins der Versteigerung statt. Normalerweise vergehen zwischen neun und zwölf Monaten ab der Anordnung der Versteigerung, bis der Termin bestimmt wird. Es gibt allerdings regionale Unterschiede, durch welche das Zeitfenster durchaus auch bis zu 24 Monaten betragen kann. Durch einen Aushang im zuständigen Amtsgericht und einer Ankündigung im Amtsblatt wird der Termin öffentlich bekannt gegeben. Nach dem Paragraphen § 38 Abs.2 ZVG gilt als eine Veröffentlichung im Amtsblatt auch die Bekanntgabe im Internet. Darüber hinaus findet oft auch in der lokalen Tageszeitung oder der Tafel der Gemeinde eine Veröffentlichung statt.
Drohender Immobilienverlust: Was tun, wenn das Zwangsversteigerungsverfahren bereits eingeleitet ist?
Wird die Zwangsversteigerung durch eine Bank beantragt, erfolgt die offizielle Anordnung nach eingehenderPrüfung durch das zuständige Amtsgericht. Es wird eine Rechtsbelehrung an den Schuldner zugestellt, in welcher er darüber informiert wird, dass er nach dem Paragraph 30 ZVG die Möglichkeit hat, innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist den Antrag auf Verfahrenseinstellung zu stellen. Danach findet eine Anhörung des Gläubigers und auch des Schuldners statt. Aufgrund dieser Anhörung trifft das Gericht die Entscheidung, ob eine einstweilige Einstellung des Verfahrens möglich ist.
Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Wir haben bereits vielen Kunden zur Rettung ihrer Immobilie verholfen.