Zwangsversteigerung verhindern

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Zwangsversteigerung verhindern

Sie haben von Ihrem derzeitigen Finanzierungspartner die Kündigung Ihres Immobiliendarlehens erhalten und Ihnen droht somit die Zwangsversteigerung? Sie möchten nun Ihre Immobilie retten?

Hier heißt es möglichst schnell zu handeln, denn dann können Sie den Verlust Ihrer Immobilie mit einer Umschuldung wahrscheinlich noch abwenden.

Unsere Leistungen

Umschuldung aller bestehenden Forderungen

Ablösung gekündigter Immobilienkredite

Ablösung der Forderungen von Inkassounternehmen oder Gerichtsvollziehern

Ausgleich negativer Schufa-Einträge

Ausgleich teurer Ratenkredite, Girokonten und Kreditkarten

zusätzlich bis zu 50% vom Kaufpreis als Sanierungsmittel finanzierbar

Voraussetzungen

Arbeitnehmer mit Festanstellung sowie Rentner und Pensionäre

keine Selbständige / Freiberufler

eigengenutzte Immobilie

Ihr Vorteil

Die Abwicklung spezieller oder schwieriger Finanzierungen sind unser Markenzeichen.

Bis 350.000 Euro Finanzierungsvolumen

Rufen Sie uns jetzt an, und wir helfen Ihnen, Ihre Zwangsvollstreckung abzuwenden!

Eine Immobilienrettung ist mit einer Umschuldung oft machbar

Viele Menschen geraten oft unverschuldet in eine finanzielle Schieflage. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Verlust des Arbeitsplatzes, Kurzarbeit, Krankheit, Haftung aus Bürgschaften oder die Trennung von Paaren. Ein Auslöser kann auch sein, dass Sie in der Vergangenheit zu viele Ratenkredite aufgenommen haben oder zu viele Kreditkarten belastet wurden. Oft werden heutzutage bereits Dinge des täglichen Bedarfs auf Raten gekauft. Die monatlichen Verbindlichkeiten wachsen einem schnell über den Kopf und es kommt zum schlimmsten finanziellen Desaster: Der Zwangsversteigerung!

In den meisten Fällen führt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers oder unbezahlte Hypothekenraten zu einer Kündigung Ihrer Immobilienfinanzierung. Bei einem notleidenden Kredit, durch unbezahlte Raten oder einem bereits gekündigtem Vertragsverhältnis wird die Bank kurzfristig versuchen, Ihr Haus bzw. Ihre Eigentumswohnung versteigern zu lassen.

Unter bestimmten Umständen lässt sich eine Zwangsversteigerung jedoch abwenden. Wer als Immobilieneigentümer frühzeitig die Alarmzeichen sieht und schnell handelt, kann die Zwangsversteigerung oft noch durch eine Umschuldung über uns verhindern.

Eine Zwangsversteigerung abwenden, obwohl der Termin schon steht?

Selbst wenn der Termin zur Zwangsversteigerung bereits fest steht, ist es noch nicht zu spät. Hier gilt umso mehr, sofort zu handeln. Besonders bei schlechter Bonität, Schufaeinträgen oder einer Sicherungshypothek im Grundbuch. Durch unsere Hilfe kommen Sie mit möglichen Finanzierungspartnern wieder auf Augenhöhe. Dadurch erreichen wir auch in schwierigen Fällen eine Lösung mit fairen Konditionen!

Wir helfen Ihnen nicht nur schnell und ohne Vorkosten bei der Abwehr der Zwangsversteigerung, sondern können auch weitere Gläubiger mit in die Finanzierung einbeziehen und so bestehende Verbindlichkeiten ablösen. Dadurch erreichen wir oftmals eine Ratenentlastung und Sie haben nur noch einen Finanzierungspartner und eine Rate.

Auch bei einer negativen Schufaauskunft ist eine Finanzierung noch möglich. Wir prüfen diese dann für Sie und würden die noch offenen Beträge bei den Gläubigern bzw. Inkassounternehmen oder Gerichtsvollziehern durch die Ablösung ausgleichen. Somit sorgen wir mittelfristig dafür, dass Ihre Schufaauskunft sich wieder erholt sowie der Schufascore sich verbessert. Dadurch wären Sie dann nach ca. 3 Jahren (bis die Schufa alle Negativmerkmale gelöscht hat) endlich wieder ein gern gesehener Kunde bei Ihren Bankpartnern.

Zögern Sie nicht und nehmen noch heute unverbindlich Kontakt mit uns auf.

elbehyp, der richtige Partner für Immobilienkredite

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Seit 1996

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Über 5.000 Finanzierungen

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Datenschutz-konform

FAQ Zwangsversteigerung

Was ist eine Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung stellt ein Vollstreckungsverfahren dar. Im Rahmen dieses Verfahren wird die Verwertung einer Sache durch eine Versteigerung realisiert. Mit dem hierbei generierten Erlös wird der jeweilige Gläubiger befriedigt. Der Paragraph 869 ZPO legt die gesetzlichen Richtlinien der Zwangsversteigerung fest.
Die Zwangsversteigerung selbst ist die Durchsetzung eines schuldrechtlichen Anspruches.


Ihr Zweck ist es, eine bestehende Geldforderung in das Vermögen des Schuldners durchzusetzen. Das Vermögen kann dabei eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück samt Aufbauten umfassen, sowie ebenfalls Erbbaurechte oder Teileigentum. Bewegliche Gegenstände, wie Fahrzeuge, Elektronikartikel oder Schmuck, können ebenfalls durch eine Zwangsversteigerung verkauft werden.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hierzu Fragen haben!

Warum kommt es zu einer Zwangsversteigerung

Zu einer Zwangsversteigerung kann es in allen Fällen kommen, in denen die Monatsraten für eine Immobilie nicht mehr an die Bank gezahlt werden können. In diese Situation können Verbraucher durch eine plötzliche Änderung ihrer Lebensumstände geraten oder durch eine falsche Kalkulation, wegen der es zu finanziellen Engpässen kommt.

Egal, aus welchen Gründen eine Zwangsversteigerung stattfindet: Wenn die Raten für eine Wohnung oder ein Haus nicht mehr aufgebracht werden können, erfolgt kurz- oder mittelfristig die Androhung der Kündigung des Kreditvertrages durch die Bank oder das Finanzinstitut. Wenn dieser Zeitpunkt erst einmal gekommen ist, ist es sehr schwierig, die anstehende Zwangsversteigerung noch abzuwenden.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hierzu Fragen haben!

Kann ich durch Umschuldung meine monatliche Belastung verringern?

Die Frist für die Zinsbindung endet bei vielen älteren Darlehen, die schon einige Jahre bestehen, in absehbarer Zeit. Heutzutage sind die Zinsen wesentlich niedriger als in der Vergangenheit. Somit wird eine Anschlussfinanzierung häufig deutlich günstiger. Wenn die Zinsbindung erst in ein paar Jahren ausläuft, kann ein Forward-Darlehen eventuell dabei helfen, sich die günstigen Zinsen bereits heute zu sichern.

Sollte dies nicht mehr möglich sein, sprechen Sie uns an!

Wie ist der Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung?

Ein Antrag auf eine Zwangsversteigerung kommt oft durch langwieriges Bemühungen des Gläubigers zustande. Vielleicht hat der Schuldner auch bereits versucht, die drohende Zwangsmaßnahme abzuwenden. Sowohl für Betroffene als auch für Außenstehende ist der Verlauf des Verfahrens nur eingeschränkt kalkulierbar, ebenso wie seine Dauer. 

Grundsätzlich gilt, dass die Immobilie laut den Richtlinien der Zwangsvollstreckung im Rahmen des unbeweglichen Vermögens zur Versteigerung freigegeben werden kann (864 ff. ZPO, § 39 WEG und Dauerwohnrecht). Aus Sicht des Gläubigers wird mit dem Verfahren der Zwangsversteigerung das Ziel verfolgt, ein Wohnungseigentum, ein grundstückgleiches Recht oder ein Grundstück im Rahmen der Immobiliarzwangsvollstreckung zu verkaufen, damit aus dem Erlös seine Forderungen und eventuell auch die weiterer Gläubiger vollkommen oder teilweise beglichen werden können. Geregelt ist der Ablauf des Verfahrens in dem ZVG, dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt.

Wie lange dauert es vom Gutachten bis zur Versteigerung?

Nachdem die Festsetzung des Verkehrswertes erfolgt ist, findet die Festlegung des Termins der Versteigerung statt. Normalerweise vergehen zwischen neun und zwölf Monaten ab der Anordnung der Versteigerung, bis der Termin bestimmt wird. Es gibt allerdings regionale Unterschiede, durch welche das Zeitfenster durchaus auch bis zu 24 Monaten betragen kann. Durch einen Aushang im zuständigen Amtsgericht und einer Ankündigung im Amtsblatt wird der Termin öffentlich bekannt gegeben. Nach dem Paragraphen § 38 Abs.2 ZVG gilt als eine Veröffentlichung im Amtsblatt auch die Bekanntgabe im Internet. Darüber hinaus findet oft auch in der lokalen Tageszeitung oder der Tafel der Gemeinde eine Veröffentlichung statt.

Drohender Immobilienverlust: Was tun, wenn das Zwangsversteigerungsverfahren bereits eingeleitet ist?

Wird die Zwangsversteigerung durch eine Bank beantragt, erfolgt die offizielle Anordnung nach eingehenderPrüfung durch das zuständige Amtsgericht. Es wird eine Rechtsbelehrung an den Schuldner zugestellt, in welcher er darüber informiert wird, dass er nach dem Paragraph 30 ZVG die Möglichkeit hat, innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist den Antrag auf Verfahrenseinstellung zu stellen. Danach findet eine Anhörung des Gläubigers und auch des Schuldners statt. Aufgrund dieser Anhörung trifft das Gericht die Entscheidung, ob eine einstweilige Einstellung des Verfahrens möglich ist.

Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Wir haben bereits vielen Kunden zur Rettung ihrer Immobilie verholfen.

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Ihre unverbindliche Finanzierungsanfrage

Fragen Sie jetzt unverbindlich und kostenlos Ihre Immobilienfinanzierung bei negativer Schufa an. Bei Rückfragen steht Ihnen das elbehyp Team unter der Rufnummer 040 35 710 400 zur Verfügung.

Ich willige ein, dass die von mir im Kontaktformular eingegebenen Daten von der Ultima Dienstleistungen Finanzvermittlungsgesellschaft mbH verwendet werden, um mir Finanzdienstleistungsangebote zu unterbreiten.

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Wie möchten Sie Ihren Anfrage durchführen?

Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, benötigen wir weitere Informationen von Ihnen. Sie können hierfür unser Online-Formular nutzen. Alternativ senden wir Ihnen einen Fragebogen gern per E-Mail oder Post zu.

elbehyp-Kundenservice
Haben Sie Fragen?

Wir sind jederzeit für Sie da. Falls Sie Fragen zu Ihrem Antrag haben oder Hilfe beim Ausfüllen benötigen, können Sie uns gern unter der folgenden Rufnummer kontaktieren.

Allgemeine Angaben zum Kredit

Mit unserem Online-Formular können Sie Ihren Antrag ganz einfach ausfüllen und an uns senden. Je mehr Informationen wir von Ihnen erhalten, desto genauer können wir Ihre individuelle Anfrage einschätzen.

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Antragsteller

Bitte füllen Sie die folgenden Felder mit Ihren Daten aus. Verwenden Sie bitte Ihre aktuellen gültigen Daten, wie Sie im Personalausweis zu finden sind.

Erstwohnsitz
(übernommen)
(übernommen)
Tragen Sie hier bitte Ihre vorherige Anschrift ein. Wir benötigen diese Information, um Ihren Antrag korrekt prüfen zu können.
Persönliche Angaben
Falls Sie mehrere Beschäftigungen gleichzeitig ausüben, wählen Sie bitte die Beschäftigung, mit der Sie den Hauptteil Ihres Einkommens erwirtschaften.
Kontaktdaten
(übernommen)
Wenn Sie möchten, können Sie hier eine alternative Rufnummer (z.B. Ihre Mobilnummer) angeben, unter der wir Sie erreichen können.
(übernommen)
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Antragsteller
Einnahmen und Ausgaben

Bitte geben Sie uns einen Überblick über Ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben, damit wir Ihnen eine passende Finanzierung vorschlagen können.

Einnahmen

Nur anrechenbar bei Vorlage der Lohnabrechnung sowie der Überweisung auf Ihr Girokonto.
Bitte geben Sie das Datum an, zu dem Sie mit Ihrer Nebentätigkeit begonnen.
Bitte geben Sie die Kaltmiete eines oder die Summe mehrerer Beleihungsobjekte an.

Ausgaben

Hierbei handelt es sich um die Miete, die Sie selbst zahlen müssen. Bitte geben Sie hier die Warmmiete an.
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder

Mitantragssteller

Wenn Sie den vorliegenden Antrag gemeinsam mit einer anderen Person stellen möchten (z.B. Ihrem Ehepartner oder einem guten Freund), dann setzen Sie bitte ein Häkchen im folgenden Feld, um weitere Informationen zum Mitantragsteller anzugeben.

Erstwohnsitz
Tragen Sie hier bitte Ihre vorherige Anschrift ein. Wir benötigen diese Information, um Ihren Antrag korrekt prüfen zu können.
Persönliche Angaben
Falls Sie mehrere Beschäftigungen gleichzeitig ausüben, wählen Sie bitte die Beschäftigung, mit der Sie den Hauptteil Ihres Einkommens erwirtschaften.
Kontaktdaten
Wenn Sie möchten, können Sie hier eine alternative Rufnummer (z.B. Ihre Mobilnummer) angeben, unter der wir Sie erreichen können.
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Mitantragsteller
Einnahmen und Ausgaben

Bitte geben Sie uns einen Überblick über Ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben, damit wir Ihnen eine passende Finanzierung vorschlagen können.

Einnahmen

Nur anrechenbar bei Vorlage der Lohnabrechnung sowie der Überweisung auf Ihr Girokonto.
Bitte geben Sie das Datum an, zu dem Sie mit Ihrer Nebentätigkeit begonnen.
Bitte geben Sie die Kaltmiete eines oder die Summe mehrerer Beleihungsobjekte an.

Ausgaben

Hierbei handelt es sich um die Miete, die Sie selbst zahlen müssen. Bitte geben Sie hier die Warmmiete an.
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Vermögen und Verbindlichkeiten
vor der Finanzierung

Damit wir Ihren Antrag vernünftig und transparent für Sie einschätzen können, benötigen wir von Ihnen einige Angaben zu Ihren finanziellen Mitteln und zu bestehenden Verbindlichkeiten. Die Angeben sind optional und Sie müssen auch nicht jedes Feld ausfüllen.

Vermögen

Verbindlichkeiten

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder

Angaben zum Objekt

Bitte machen Sie einige Angaben zu Ihrem Objekt. Falls Sie noch keine Angaben machen können, bitten wir Sie das untere Kästchen abzuwählen. Wir empfehlen Ihnen diese Angaben zu machen, da wir Ihre Anfrage so besser bearbeiten können.

Adresse des Objekts

Angaben bei bereits genutzten Objekten

Wenn Sie den aktuellen Marktwert nicht kennen, können Sie ihn einfach schätzen.

Angaben zur Flächennutzung

Hierbei handelt es sich um die Fläche Ihres Objekts, die Sie anderen zum Wohnen vermieten.
Hierbei handelt es sich um die Fläche Ihres Objekts, die Sie anderen zu gewerblichen Zwecken vermieten.

Angaben zum Grundbuch

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder

Einwilligungserklärungen

Wir benötigen von Ihnen noch die abschließende Einwilligungserklärung zur Verarbeitung Ihrer Anfrage samt Daten.

Antragsteller
Die folgenden Einwilligungen sind vom Antragsteller abzugeben.

Mitantragsteller
Die folgenden Einwilligungen sind vom Mitantragsteller abzugeben.

Bitte tragen Sie hier weitere Anmerkungen ein, die Sie uns mitteilen möchten.
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder

Bitte teilen Sie uns über das folgende Formular Ihre postalische Adresse mit, damit wir Ihnen die Unterlagen zusenden können.

Vielen Dank! Wir haben Ihren Antrag erhalten und werden diesen kurzfristig bearbeiten.

Sollten Sie vorab Rückfragen haben, rufen Sie uns unter der 0 40 / 35 71 04 00 an.

Unsere Bürozeiten

  • Mo-Do 10:00-12:30 und 13:30-16:30 Uhr

Vielen Dank! Wir haben Ihnen eine E-Mail gesendet.

Sollten Sie vorab Rückfragen haben, rufen Sie uns unter der 0 40 / 35 71 04 00 an.

Unsere Bürozeiten

  • Mo-Do 10:00-12:30 und 13:30-16:30 Uhr

Vielen Dank! Sie erhalten Ihren Antrag in den nächsten Tagen mit der Post.

Sollten Sie vorab Rückfragen haben, rufen Sie uns unter der 040 35 710 400 an.

Unsere Bürozeiten

  • Mo-Do 10:00-12:30 und 13:30-16:30 Uhr

Datenschutz und Einwilligungserklärungen

Hiermit beantragen wir eine Immobilienfinanzierung. Wir bevollmächtigen den Darlehensvermittler hierfür erforderliche Unterlagen (Darlehensantrag, Objekt- und Bonitätsunterlagen etc.) an die Finanzierungspartner weiterzuleiten, Konditionenangebote bei dem Darlehensgeber einzuholen und sämtlichen mit der Finanzierung zusammenhängenden Schriftverkehr (Darlehensvertragsangebot etc.) zur Weiterleitung an uns entgegenzunehmen. Uns ist bekannt, dass eine verbindliche Darlehenszusage nur von dem Finanzierungspartner selbst gegeben werden kann.

Der Finanzierungspartner benötigt in der Regel 4 Wochen vor dem geplanten Auszahlungstermin umfangreiche Informationen zu dem Antragsteller/den Antragstellern, um eine ordnungsmäßige Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen zu können. Dazu gehört die beigefügte Selbstauskunft mit Einwilligung u.a. zur Einholung einer Auskunft bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden (sog. SCHUFA-Auskunft), die von dem Antragsteller/den Antragstellern auszufüllen und zu unterzeichnen ist, und voraussichtlich insbesondere folgende weiteren Unterlagen:

  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate,
  • Unterlagen zu den bestehenden Verbindlichkeiten,
  • Grundbuchauszug vom Pfandobjekt und
  • Fotos vom Pfandobjekt.

Der Darlehensvermittler weist darauf hin, dass eine Kreditwürdigkeitsprüfung für den Abschluss des Darlehensvertrags zwingend ist und nur durchgeführt werden kann, wenn die hierfür benötigten Informationen und Nachweise richtig sind und vollständig beigebracht werden.

Einwilligung zur eventuellen Nutzung des automatisierten Grundbuch-Abrufverfahrens
Wir willigen ein, dass der Darlehensvermittler das automatisierte Verfahren zur Übermittlung von Daten aus dem maschinell geführten Grundbuch in unserem Auftrag zur Prüfung unseres Darlehensantrags nutzt. Dies gilt auch für die Übermittlung von Anträgen auf Auskunft aus dem Grundbuch gemäß § 133 Abs. 4 Grundbuchordnung.

Erklärungen nach Geldwäschegesetz
Wir erklären ausdrücklich: Wir handeln für eigene Rechnung.


Einwilligung Datenschutz
Wir sind damit einverstanden, dass der Darlehensvermittler den Finanzierungspartnern folgende Daten übermittelt, sofern diese nicht bereits bekannt sind:

  • Sämtliche in der Online-Finanzierungsantragsstrecke eingetragene Daten;
  • Baufinanzierung: Produktart, Abschluss des Vertrages, erfüllte bzw. noch zu erfüllende Auszahlungsvoraussetzungen, Valutierung, Finanzierungsobjekt, Saldo, Verzinsung, Laufzeit, Bearbeitungsstatus, Konditionen einer Prolongation.

In diesem Rahmen entbinden wir die Finanzierungspartner zugleich vom Bankgeheimnis. Uns ist bekannt, dass die Übermittlung der Informationen von den Finanzierungspartnern an den Darlehensvermittler über eine sichere Verbindung im Internet, per Brief, Fax oder Telefon erfolgt und der Begleitung des Vertragsverhältnisses durch den Darlehensvermittler bis zur vollen Auszahlung sowie Prüfzwecken dient. Diese Einwilligung können wir jederzeit für die Zukunft gegenüber dem Darlehensvermittler widerrufen. Weiter willige ich ein, dass der Finanzierungspartner berechtigt ist, Auskünfte der SCHUFA Holding AG zu meiner Person an den von mir beauftragten Darlehensvermittler sowie dessen Mitarbeitern zum Zwecke weiteren Beratung mitzuteilen. Auch dem etwaigen Mitantragsteller dieser Kreditanfrage dürfen Auskünfte der SCHUFA Holding AG zu meiner Person zugänglich gemacht werden.


Weitere Einwilligungen und Bestätigungen

Ich willige ein, dass der Finanzierungspartner meine Angaben zu meinem Arbeitsverhältnis im Einzelfall durch Rückfrage bei meinem Arbeitgeber überprüft.

Ich bestätige, dass mein Arbeitsverhältnis ungekündigt ist.

Die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird bestätigt. Nichtzutreffende oder unvollständige Angaben können die Rücknahme der Darlehenszusage bzw. die fristlose Kündigung des Darlehens nach sich ziehen. Die Bank ist berechtigt, diese Angaben anderen mit der Finanzierung befassten Instituten vorzulegen.

Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Bankgeheimnis

Der Finanzierungspartner übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Finanzierungspartner oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes).

Der Kunde befreit die Finanzierungspartner insoweit auch vom Bankgeheimnis.

Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter https://www.schufa.de/de/datenschutz-dsgvo/ eingesehen werden.

Weitere Informationen über die SCHUFA und zum Datenschutz können Sie diesem PDF entnehmen:
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Antrag