Cookies

Diese Website verwendet Cookies, die Ihre Zustimmung brauchen.

Zum Inhalt springen

Finanzierungslösungen

Bank­ge­bühr laut BGH Ur­teil bei Um­schul­dung un­zu­läs­sig

Am 10. September 2019 hat der BGH, der Bundesgerichtshof ein Urteil gesprochen, nachdem Sparkassen und Banken bei Umschuldungen für die Übertragung der Grundschuld keine zusätzlichen Gebühren mehr erheben dürfen. Eingereicht hatte die Klage der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Die Richter am Bundesgerichtshof sind zu der Entscheidung gekommen, dass für die Abtretung einer Baufinanzierung im Bereich von Umschuldungen keine zusätzlichen Gebühren mehr durch Sparkassen und Banken verlangt werden dürfen. Die Beklagte in dem Verfahren war die Sparkasse Steinfurt, die in ihren Geschäftsbedingungen eine Klausel untergebracht hatte, durch welche 100 Euro von den Kunden gezahlt werden mussten, wenn nach dem Ablauf der Zinsbindung eine bestehende Grundschuld im Bereich der Treuhandauflagen an ein anderes Bankinstitut übertragen werden sollte.

Nach den Verbraucherschützern ist es eine Grundpflicht der Banken eine Grundschuld abzutreten

Schon einige Zeit dauerte der Rechtsstreit zwischen der Sparkasse Steinfurt und der Verbraucherzentrale nun bereits an. Während dieser Zeit wurden bereits zwei Vorinstanzen durchlaufen. In den Augen der Verbraucherschützern ist die von der Sparkasse erhobene, sogenannte „Treuhandgebühr“ schon lange beklagenswert gewesen. Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass die Ablösung eines Kredites zu den Grundpflichten eines Bankinstituts gehört und der Kunde deswegen für diese Dienstleistung nicht zur Kassen gebeten werden darf. Dies äußerte die Verbraucherzentrale ebenfalls öffentlich auf ihrer Webseite.

Der Anwalt der beklagten Sparkasse versuchte allerdings so zu argumentieren, dass der Kunde allerdings auf diese Dienstleistung der Banken angewiesen wäre, da er ohne diese kein neues Darlehen gewährt bekommen würde. Daher wäre die Gebühr, laut seinem Plädoyer, durchaus legitim. Allerdings bliebt diese Argumentation vor dem Gericht erfolglos.

Die Grundschuldübertragung

Wenn die Umschuldung stattfindet, dann muss im jeweiligen Grundbuch die Grundschuld auf die neue Bank durch die alte Bank übertragen werden. Der neue Kredit macht es für die neue Bank möglich, die Restschuld an die alte Bank zu zahlen. Erst, wenn dieser Prozess bewerkstelligt wurde, kann das neue Bankinstitut ins Grundbuch an erster Stelle als neuer Gläubiger eingetragen werden.

In erster Instanz wurde die Klage der Verbraucherzentrale durch das Landgericht Dortmund zu Beginn des Jahres 2018 zunächst abgewiesen (25 O 311/17). In der nächsthöheren Instanz wurde die Klausel der Sparkasse allerdings durch das Oberlandesgericht Hamm Ende des Jahre 2018 für unzulässig erklärt (19 U 27/18). Und nun wurde die Revision der beklagten Sparkasse durch den Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Dieser bestätigte, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm korrekt war. Der Kreditnehmer wird durch die vorliegende Klausel unverhältnismäßig benachteiligt.

Gebühr für die Umschuldung betrifft womöglich eine Vielzahl von Kreditnehmern

Die Verbraucherschützer haben also nun auch die Bundesrichter auf ihrer Seite. Für einen Kredit darf eine Bank nur eine Gebühr verlangen, und das sind die Zinsen. Außerdem haben die Banken die Pflicht, dass eine Umschuldung für die Kreditnehmer ermöglicht wird, deshalb müssen diese gegen Treuhandauflagen die notwendigen Sicherheiten freigeben. Der Bundesgerichtshof sieht darin keine Sonderleistung, sondern vielmehr eine Grundpflicht der Bank. Daher ist die Erhebung der Gebühr unzulässig.

Durch den Bundesverband der Verbraucherzentrale wurde bereits geäußert, dass womöglich nicht nur die Kunden der Sparkasse in Steinfurt von dieser Gebühr betroffen waren. Für alle Kreditnehmer und Verbraucher stellt das Urteil des BGH einen wahren Erfolg dar.

Unsere Erfolgsbilanz

Ver­trau­en durch Zah­len

Finanzierungsvolumen

Zufriedene Kunden

Erfolgsquote

Bearbeitungszeit

10.000+ erfolgreiche Finanzierungen

Das sa­gen un­se­re Kun­den

  • Vom ersten Kontakt bis zur Vollendung in allen Abschnitten uneingeschränkt empfehlenswert!

    Eins vorneweg: Ich schreibe in der Regel keine Rezensionen, die elbehyp hat aber eine verdient - und zwar geltend für jede* Mitarbeiter*in zu jedem Kontaktanlass! Ich habe mich mit einer schier ausweglosen Situation mit viel Skrupel und sehr wenig Hoffnung an die elbehyp gewandt, ganz nach dem...

    - MaJung

  • Top Beratung! Immer Erreichbar!

    Ich kann nur positives berichten! Die Elbehyp hat uns in einer schwierigen Situation geholfen und wir konnten unsere Traumimmobilie kaufen! Besonders möchten wir uns bei Herrn Wohlert und Herrn Thiel bedanken! Für eine tolle und immer freundliche Beratung! Sie haben für unsere Situation die...

    - EL26

  • Kompetentes Team

    Ein sehr kompetentes Team die uns sehr gut beraten haben und immer mit Rat und Tat zur Seite standen. Wir sind sehr zufrieden.

    - Robert Biedermann

  • Was soll ich sagen...

    Was soll ich sagen.. wir haben das Haus! Und das obwohl man uns bei einem anderen Verein mit (Doktortietel) mitgeteilt hat das es wohl schwierig wird und dann nicht mehr für uns zu erreichen war obwohl wir alles gemacht haben was uns aufgetragen wurde🤷‍♂️ Hier wurden wir super beraten und...

    - Ronny Milewski

  • Empfehlung

    Ich kann Elbhyp wirklich nur weiter empfehlen und ein riesen Dankeschön an Herr Till und Herr Wohlert für die wunderbare Betreuung in allen Angelegenheiten... Macht weiter so und vielen lieben Dank ... Ihr seit wirklich Klasse :)

    - B. „Paippo“ K.

  • Anschlußfinanzierung

    Erneut ein großes Dankeschön an Herrn Bode, der mir auch bei unserer Anschlußfinanzierung hilfreich zur Seite stand. Liebe Grüße aus Fulda

    - T. Mutzke

Wir haben Antworten

Häu­fig ge­stell­te Fra­gen

Ja, bei elbehyp ist eine Finanzierung auch mit negativen Schufa-Einträgen möglich. Wir arbeiten mit spezialisierten Partnern zusammen, die alternative Bewertungskriterien nutzen und individuelle Lösungen für Ihre Situation finden können.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden eine erste Rückmeldung. Die vollständige Bearbeitung und Auszahlung kann je nach Komplexität Ihres Falls zwischen 5 und 14 Werktagen dauern.
Für die Antragstellung benötigen Sie Einkommensnachweise der letzten 3 Monate, einen gültigen Personalausweis, aktuelle Kontoauszüge sowie ggf. Nachweise über vorhandene Sicherheiten wie Immobilien. Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall erforderlich sein.
Nein, bei elbehyp entstehen Ihnen keine Vorkosten. Wir arbeiten erfolgsabhängig und erhalten nur im Falle einer erfolgreichen Kreditvermittlung eine Provision. Die Anfrage und Unterstützung sind für Sie vollkommen unverbindlich und kostenfrei.
Die Finanzierung kann flexibel eingesetzt werden - ob für den Immobilienkauf, Renovierungen, Umschuldungen, Betriebsmittel oder zur freien Verwendung. Wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihren individuellen Bedarf.
Die Zinshöhe ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie Bonität, Kreditsumme, Laufzeit und vorhandenen Sicherheiten. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot mit transparenten Konditionen, das genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist.