Die drei großen Posten beim Kauf von Haus oder Wohnung
Die Kaufnebenkosten beim Kauf einer bestehenden Immobilie setzen sich im Wesentlichen aus drei Positionen zusammen. Diese berechnen sich prozentual direkt auf Basis des im Kaufvertrag vereinbarten Immobilienpreises.
1. Notar- und Grundbuchkosten (ca. 2 % des Kaufpreises)
Der Gesetzgeber schreibt für den rechtssicheren Kauf einer Wohnung oder eines Hauses zwingend eine notarielle Beurkundung vor. Der Notar setzt den Kaufvertrag auf und wickelt den Eigentumswechsel ab. Das Grundbuchamt trägt Sie anschließend als neuen Eigentümer ein und löscht eventuelle alte Lasten des Vorbesitzers. Für Notar und Grundbucheintrag sollten Sie zusammen rund 2 % des Kaufpreises einplanen.
2. Die Maklerprovision (ca. 3,57 % des Kaufpreises)
Gerade auf dem Markt für Bestandsimmobilien werden die meisten attraktiven Wohnungen und Häuser über Immobilienmakler angeboten. Seit der gesetzlichen Neuregelung teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage in der Regel zu gleichen Teilen. Ihr Anteil als Käufer liegt dabei üblicherweise bei bis zu 3,57 % des Kaufpreises (inklusive Mehrwertsteuer).
3. Die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland)
Die Grunderwerbsteuer wird vom Finanzamt einmalig auf den Kauf der Immobilie erhoben. Anders als beim Neubau (wo unter Umständen Steuern nur auf das Grundstück anfallen, wenn separat gebaut wird), wird bei einer Bestandsimmobilie immer der Gesamtwert aus Gebäude und Grundbesitz besteuert. Die Höhe legt jedes Bundesland selbst fest: Die Sätze bewegen sich aktuell zwischen 3,5 % und 6,5 %.
Beispiele für die Steuerbelastung je nach Region
Je nachdem, wo Ihre Wunschwohnung oder Ihr neues Haus steht, unterscheidet sich die steuerliche Belastung erheblich. Hier ist eine Übersicht für ausgewählte Bundesländer:
Hamburg 5,5 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Bayern 3,5 %
Insgesamt müssen Sie beim Erwerb einer Bestandsimmobilie mit zusätzlichen Kosten von insgesamt rund 9 % bis 12 % des Kaufpreises rechnen. Bei einem Kaufpreis von 200.000 € bedeutet das eine zusätzliche Summe von 18.000 € bis 24.000 €.
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