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Finanzierungslösungen

Ei­gen­tums­woh­nung fi­nan­zie­ren? Dar­um ist die Tei­lungs­er­klä­rung un­er­läss­lich

Eine Teilungserklärung ist ein zentrales Dokument im deutschen Immobilienrecht, insbesondere wenn es um Eigentumswohnungen geht. Sie ist quasi die „Geburtsurkunde“ und die „Verfassung“ einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Was ist eine Teilungserklärung?

Eine Teilungserklärung ist eine notariell beurkundete Erklärung des Grundstückseigentümers, durch die ein Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Jeder dieser Miteigentumsanteile ist untrennbar mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder einem anderen abschließbaren Raum (z.B. Kellerabteil, Tiefgaragenstellplatz) verbunden. Gleichzeitig wird durch die Teilungserklärung auch das Gemeinschaftseigentum definiert.

Die Teilungserklärung besteht in der Regel aus mehreren Teilen:

1.        Aufteilungsplan: Eine Bauzeichnung des Gebäudes im Maßstab 1:100, aus der ersichtlich ist, welche Räume Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind. Die einzelnen Einheiten sind mit Nummern (z.B. „WE 1“, „WE 2“) gekennzeichnet.

2.        Gemeinschaftsordnung (auch: Wohneigentumsordnung): Sie ist der wichtigste rechtliche Teil. Hier werden die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander geregelt. Dazu gehören oft Regelungen zu:

  • Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (z.B. Aufgaben des Verwalters, Eigentümerversammlung).

  • Verteilung von Kosten (z.B. Heizkosten, Instandhaltungskosten).

  • Nutzung des Sondereigentums (z.B. Lärmschutz, Tierhaltung, gewerbliche Nutzung).

  • Sondernutzungsrechte (z.B. ausschließliche Nutzung eines Gartenanteils oder Stellplatzes durch einen bestimmten Eigentümer).

  • Stimmrechte in der Eigentümerversammlung.

3.        Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum: Die genaue Beschreibung, welche Gebäudeteile im Sondereigentum stehen (z.B. die Innenräume einer Wohnung) und welche im Gemeinschaftseigentum (z.B. tragende Wände, Dach, Fassade, Treppenhaus, Garten).

Die Teilungserklärung wird beim Grundbuchamt eingereicht und ist dort als Bestandteil des Grundbuchs für jede Eigentumswohnung vermerkt.

Warum brauche ich die Teilungserklärung für eine Immobilienfinanzierung?

Für die Bank, die Ihnen ein Darlehen für den Kauf einer Eigentumswohnung gewähren soll, ist die Teilungserklärung ein absolut essentielles Dokument. Ohne sie wird keine Bank eine Finanzierung genehmigen. Hier sind die Hauptgründe:

I.                  Definition des Beleihungsobjekts (Sicherheit): Die Bank benötigt eine exakte Definition dessen, was sie im Falle eines Zahlungsausfalls als Sicherheit (Hypothek oder Grundschuld) ins Grundbuch eintragen lässt. Die Teilungserklärung legt genau fest, welche Gebäudeteile Ihr Sondereigentum sind und somit als Sicherheit dienen können. Ohne diese klare Abgrenzung kann die Bank nicht zweifelsfrei bestimmen, was sie beleiht.

II.                  Wertermittlung der Immobilie: Der Wert einer Eigentumswohnung hängt stark von den Regelungen in der Teilungserklärung ab.

  • Umfang des Sondereigentums: Ist der Balkon oder die Terrasse Sondereigentum oder gibt es nur ein Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum? Das beeinflusst den Wert.

  • Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechte: Gibt es Sondernutzungsrechte an attraktiven Teilen (z.B. Garten, Stellplatz), die den Wert der Wohnung erhöhen?

  • Zustand und Kosten des Gemeinschaftseigentums: Die Teilungserklärung regelt auch die Kostenverteilung für das Gemeinschaftseigentum. Drohen hohe Sanierungskosten am Gemeinschaftseigentum (z.B. Dachsanierung), die über die Instandhaltungsrücklage nicht gedeckt sind, mindert das den Wert der einzelnen Wohnung und somit die Sicherheit für die Bank.

Zusammenfassend ist die Teilungserklärung für eine Immobilienfinanzierung unentbehrlich, da sie der Bank die notwendige Transparenz und Rechtssicherheit über das zu beleihende Objekt verschafft. Sie ist ein Schlüssel zur Risikobewertung und zur Wertermittlung Ihrer Eigentumswohnung. Für Sie als Käufer ist sie ebenso wichtig, um genau zu wissen, welche Rechte und Pflichten Sie mit dem Erwerb Ihrer Wohnung eingehen.

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